Entsendegesetz gerettet - vorerstMit dem Entsendegesetz für die 700.000 Beschäftigten im Baugewerbe wurde eine Lohnuntergrenze 9,80 Euro für Ostdeutschland und 10,40 Euro für Westdeutschland eingeführt. Grundlage für das Entsendegesetz ist eine Vereinbarung zwischen den „Tarifpartnern“. Im Juni versuchte der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) in Ostdeutschland wieder abzuschaffen und im Westen einzufrieren. Dieser Angriff auf die Löhne konnte noch einmal abgewehrt werden. Der Schlichterspruch vom 21. Juni 2008, der von der Führung der IG Bau und den Unternehmen akzeptiert wurde, besagt, dass die Lohnuntergrenze in Ostdeutschland bestehen bleibt und im Westen auf lediglich 10,70 Euro erhöht wird. Viele gewerkschaftlich organisierte Arbeiter haben mit Recht mehr Kampfgeist von der Gewerkschaftsführung erwartet, zumal das Verhältnis zwischen Basis und Führung bei der IG Bau wesentlich intensiver ist, als bei den meisten anderen DGB-Gewerkschaften. Dieser Kompromiss reicht der Gewerkschaftsführung aber aus, um sich selbstgefällig auf die Brust zu klopfen. Hauptgrund für die Nichterhöhung des Lohnes im Osten ist aber die mangelnde Bereitschaft, überhaupt in die Gewerkschaft einzutreten, womit eine Streikdrohung unglaubwürdig wäre. Auch zeigt sich wieder, dass die Entsendegesetze jederzeit auf der Kippe stehen, wenn die jeweiligen Branchengewerkschaften keine Zähne zeigen können oder wollen. Wir brauchen starke Gewerkschaften, mit einer kämpferischen Basis, die bereit ist von der eigenen Führung Rechenschaft zu fordern und sie abzuwählen, wenn sie die Forderung der Basis nicht erfüllen. Es zeigt aber auch, dass die Entsendegesetze der einzelnen Branchen jederzeit aushebelbar sind und einen branchenunabhängigen Mindestlohn nicht ersetzen. Deshalb: 10 Euro Mindestlohn europaweit. |
||